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Kosten

Die Höhe des Anwaltshonorars richtet sich, wenn keine Gebührenvereinbarung geschlossen wurde, nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).

Viele Bürger glauben, sich keinen Rechtsanwalt / keine Rechtsanwältin leisten zu können oder von hohen Anwalts- und Gerichtskosten überrascht zu werden. Wir Rechtsanwälte sind verpflichtet, bereits bei der Vertragsanbahnung mit Ihnen, als Ratsuchendem, über die möglicherweise anfallenden Kosten zu reden. Deshalb erhalten Sie von mir konkrete Angaben über die Höhe der anfallenden Gebühren, bevor ich für Sie tätig werde.
Wenn Sie rechtsschutzversichert sind, hole ich als Serviceleistung die Deckungszusage Ihrer Versicherung für Sie ein.

Möglicherweise reicht eine Erstberatung für Sie aus. Die Gebühr beträgt bei Verbrauchern höchstens 190,00 Euro - unabhängig davon, wie lange die Beratung dauert. Hinzu kommen noch die Mehrwertsteuer (MwSt) und ggfs. Kosten für Kopien. Je nach Schwierigkeitsgrad und Dauer der Beratung kann die Erstberatung natürlich deutlich weniger als diese Höchstgebühr betragen.

Eine über eine Erstberatung hinausgehende volle Beratung kostet für Verbraucher bis zu 250 Euro zzgl. MwSt, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde. Für Unternehmen und Selbständige, die nicht als Verbraucher im Sinne des Gesetzes gelten, gelten beide Obergrenzen nicht. Sie müssen vielmehr die sich aus den Gebührentabellen ergebende normale Beratungsgebühr entrichten. Die Höhe richtet sich dabei hauptsächlich nach dem Gegenstandswert.

Sollten Sie sich die Beratung bei einem Rechtsanwalt bzw. die Prozessvertretung durch ihn nicht leisten können, gibt es die Möglichkeit staatlicher Unterstützung im Rahmen der Beratungshilfe (außergerichtlich) oder der Prozesskosten- bzw. Verfahrenskostenhilfe (gerichtlich). Über die Voraussetzungen, das Verfahren und mögliche Risiken informiere ich Sie gern.