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Verkehrsrecht

Wer kennt nicht folgende Situation: Sie haben einen kleinen Auffahrunfall erlitten und wollen die Sache ohne großen Aufwand allein und ohne Aufnahme des Unfalls durch die Polizei regeln. Spätestens nach dem ersten Schriftwechsel mit der Haftpflichtversicherung des Gegners bereuen Sie dieses Vorgehen möglicherweise. Die Verantwortlichkeit für den Unfall wird in Frage gestellt, Entschädigungen für Nutzungsausfall oder Wertminderung des Fahrzeuges werden nicht gezahlt oder gekürzt. Ich helfe Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Als Schadensposten übernimmt die gegnerische Haftpflichtversicherung meine Kosten vollständig, bei einer Mithaftung begrenzt auf die Höhe des jeweiligen Haftungsanteils.

Wurden durch den Unfall Personen verletzt, ist eine anwaltliche Unterstützung fast immer angezeigt. Hier geht es neben Sachschäden insbesondere um gravierende Folgen, die den Lebensalltag betreffen (bleibende Gesundheitsschäden, Erwerbsschäden, Schmerzensgeld usw.) und umfassend geprüft werden müssen.   

 

 

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