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Ordnungswidrigkeits- und Strafverfahren

Haben Sie einen Bußgeldbescheid oder einen Strafbefehl erhalten oder laufen Ermittlungen gegen Sie? Droht der Entzug der Fahrerlaubnis oder haben Sie Probleme mit der Führerscheinstelle. Ich berate Sie gern und vertrete Sie in dem jeweiligen Verfahren. Nicht jede Geschwindigkeits- oder Abstandsmessung und nicht jeder Rotlichtverstoß werden fehlerfrei festgestellt. Haben Sie sich (angeblich) unerlaubt vom Unfallort entfernt oder wird Ihnen eine Straßenverkehrsgefährdung vorgeworfen, sollten Sie sich beraten lassen. Nicht immer sind die Vorwürfe berechtigt und regelmäßig droht bei diesen Delikten ein Fahrverbot bzw. ein Entzug der Fahrerlaubnis. Eine nähere Prüfung ist fast immer empfehlenswert.

 

 

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