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Bußgeldverfahren

Haben Sie einen Bußgeldbescheid erhalten und möchten Sie diesen prüfen lassen? Ich übernehme das für Sie. Nicht jede Geschwindigkeits- oder Abstandsmessung und nicht jeder Rotlichtverstoß werden fehlerfrei festgestellt. Nicht immer ist der Bußgeldadressat der Übeltäter. Droht dann auch noch ein Fahrverbot, ist eine nähere Prüfung fast immer empfehlenswert.

In Corona-Zeiten werden kann es zur Ahndung von Verstößen kommen, die entweder nicht bußgeldbewehrt sind oder die Verhältnismäßigkeit der festgesetzten Bußgelder zweifelhaft ist. Im Übrigen gilt auch hier, dass Ihnen ein Verstoß nachgewiesen werden muss. Haben Sie einen Bußgeldbescheid erhalten, unterstütze ich Sie gern bei der Prüfung dessen Rechtmäßigkeit.